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Urlaubsliebe auf vier Beinen

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Sommerzeit ist Reisezeit. Schon manch ein Urlauber hat in einem meist südlichen Urlaubsland sein Herz verloren. An den herrenlosen Hund, der den Urlaub begleitete, oder die abgemagerte Katze, die ihm in seinem Urlaubsparadies zulief.

Doch kann man nicht einfach diese Liebe auf vier Pfoten  im Handgepäck nach Deutschland mitnehmen. Oft endet dann die Reise vorzeitig am deutschen Flughafen auf Grund mangelhaftem oder fehlendem Tollwutimpfschutz.

Kann für die mitgebrachten Hunde oder Katzen kein Impfschutz vorgewiesen werden, so sind die verantwortlichen Tierärzte am Flughafen gezwungen, die Tiere unter Quarantäne zu stellen. Das bedeutet für die Tiere für einen längeren Zeitraum kein Kontakt zu Artgenossen oder Besitzer. Des weiteren können sich die Kosten für die Quarantäne schnell auf über 1000 Euro belaufen.

Besonders in Urlaubsländern wie Kroatien oder auch Ungarn ist die Tollwut noch weit verbreitet. Daher ist die Gefahr, die vierbeinige Urlaubsliebe könnte infiziert sein hier auch besonders hoch. Auch ist bei vielen Ländern, in denen das Tollwutrisiko als besonders hoch eingestuft ist, neben der Tollwutimpfung auch eine Blutuntersuchung mit Nachweis des Impfschutzes bei der Einreise nach Deutschland vorgeschrieben.

Wer seine vierbeinige Urlaubsliebe nach dem Urlaub mit nach Deutschland nehmen möchte, der sollte sich zuvor gut informieren, welche Bestimmungen dafür gelten, beziehungsweise, welche Impfungen der Hund oder die Katze haben. Auf diese Weise können böse Überraschungen am Flughafen vermieden werden und einem Leben mit dem neuen Hausgenossen steht nichts im Wege.

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