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Immobilien in Italien kaufen: Worauf sollen Sie achten?

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Besichtigungen

In Italien ist es nicht obligatorisch, eine Besichtigung der Immobilie durchzuführen und es ist immer der Käufer, der für eine eventuelle Besichtigung bezahlt. Wenn Sie eine Besichtigung der Immobilie durchführen möchten, vermitteln wir Ihnen gerne einen Gutachter, eine sogenannte geometra, der die Immobilie für Sie begutachtet. Wenn Sie irgendwelche Bau- oder Renovierungsarbeiten planen, wird der geometra auch der Fachmann sein, den Sie für das gesamte Projekt beauftragen. In Italien kauft man die Immobilien immer “wie sie sind” und deshalb ist es sehr wichtig, dass Sie die Immobilie überprüfen und den Preis entsprechend verhandeln, bevor Sie den ersten Vertrag unterschreiben.

Der erste Vertrag

Sobald der Preis und die Bedingungen für den Immobilien Italien kaufen mit dem Verkäufer vereinbart sind, ist es an der Zeit, den ersten Vertrag zu unterschreiben. Dies ist ein Vertrag, der den Verkaufspreis festlegt, wann der endgültige Vertrag abgeschlossen wird usw. Sobald der Vertrag unterzeichnet ist, bindet der Compromesso sowohl Sie als auch den Verkäufer an den Verkauf. In diesem Stadium wird von Ihnen erwartet, dass Sie eine Anzahlung leisten und unsere Provision von 3 % + MwSt. Wenn Sie nach der Unterzeichnung des Kompromisses zurücktreten, verlieren Sie Ihre Anzahlung und Provisionszahlung.

Immobilien Italien kaufen: Der endgültige Vertrag beim Notar

Die endgültige Urkunde wird vom Notar aufgesetzt. Das italienische Gesetz besagt, dass der Kaufvertrag bei einem Notar abgewickelt werden muss. Der Notar wird auch Überprüfungen vornehmen, bevor der Vertrag unterzeichnet wird: dass das Haus frei von Hypotheken ist, dass die fälligen Steuern bezahlt sind, dass das Haus den Leuten gehört, die es verkaufen usw. Die endgültige Geldüberweisung an den Verkäufer ist nun fällig, außerdem müssen Sie eine Gebühr an den Notar für seine Dienste und die Grunderwerbssteuer zahlen. Diese Zahlungen werden normalerweise mit einem Scheck, Assegno Circolare genannt, getätigt. Wenn Sie nicht fließend Italienisch sprechen, ist es außerdem notwendig, dass ein autorisierter Übersetzer eine Übersetzung des Vertrages anfertigt und bei der Unterzeichnung des Vertrages beim Notar anwesend ist, um zu übersetzen.

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